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Geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltungsbereich

Das Unternehmen CAMAFOX Online Marketing e.U. (nachfolgend kurz: „CAMAFOX“) ist im Bereich der Onlinewerbung unter Verwendung von Google AdWords und Facebook Ads sowie Social Media Marketing und bei der Erstellung von Webseiten ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: „AGB“) tätig. Diese AGB von CAMAFOX gelten für sämtliche geschäftliche Dienstleistungen und Vertragsabschlüsse, die CAMAFOX für ihre Vertragspartner erbringt.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses letztgültige Fassung der AGB. Abweichungen von den AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Vertragspartnern sind nur wirksam, wenn sie von CAMAFOX schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Vertragspartners widerspricht CAMAFOX ausdrücklich.

Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch ein Anbot eines Vertragspartners zur Erbringung einer Leistung/Erstellung einer Onlinewerbung/Erstellung einer AdWords – Kampagne, einer Social Media Kampagne oder Gestaltung einer Website an CAMAFOX und schriftlichen Annahme durch CAMAFOX. CAMAFOX behält sich jedoch vor, das Anbot zu einem Vertragsabschluss aus betriebstechnischen, rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Gründen gegenüber einem zukünftigen Vertragspartner abzulehnen.

CAMAFOX wird die Auswahl der Internet-Portale sowie Suchmaschinen selbstständig sowie Suchbegriffe, welche dem übernommenen Auftrag entsprechen, selbst festlegen.

Anschließend wird CAMAFOX den für die Veröffentlichung bestimmten Anzeigentext sowie die Werbeanzeige ihrem Vertragspartner unter Angabe einer Frist zur Abgabe einer Erklärung über allfällige Änderungswünsche oder aber die Freigabe zur Online-Veröffentlichung übermitteln. Der Vertragspartner ist verpflichtet innerhalb der angeführten Frist mitzuteilen ob er die Freigabe genehmigt oder aber Änderungswünsche mitzuteilen.

3. Preise und Zahlungskonditionen

Zahlungen sind, sofern nichts gesondert schriftlich vereinbart wurde, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, das Zahlungsziel beträgt 7 Tage. Dies gilt auch für die weitere Verrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe als vereinbart. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktübliche Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. An Verzugszinsen kommen zum Zeitpunkt der Geltung dieser AGB 12% p.a. zur Verrechnung.

CAMAFXOX ist berechtigt bei erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg die vereinbarten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlungen auszusetzen oder aber den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Sofern eine Bezahlung der Rechnungssumme in Teilbeträgen vereinbart war, werden bei nicht fristgerechter Bezahlung oder Verzug auch nur eines Teilbetrages sämtliche noch offen aushaftende Teilbeträge ohne weitere Nachfristsetzung fällig.

Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner binnen 2 Wochen gegenüber CAMAFOX geltend zu machen, ansonsten gilt die Rechnung dem Grund und der Höhe nach vom Vertragspartner als anerkannt.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von CAMAFOX aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von CAMAFOX schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

CAMAFOX behält sich von, die bislang vereinbarten Entgelte anzupassen. Diesbezüglich wird CAMAFOX seine Vertragspartner per Telefax, E-Mail oder Brief rechtzeitig informieren.

4. Lieferungen und Leistungen

Alle Leistungen von CAMAFOX, einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von CAMAFOX.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag zwischen CAMAFOX und dem Vertragspartner und eine allfällige Auftragsbestätigung durch CAMAFOX, sowie die verbindliche Annahme des Anbots des Vertragspartners. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch CAMAFOX. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit von CAMAFOX. Für eine optimale Gestaltung der Onlinewerbung sowie die zielorientierte Ausführung einer AdWords-Kampagne und Erstellung einer Website wird der Vertragspartner zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen an CAMAFOX übermitteln, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Vertragspartner wird CAMAFOX von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Vertragspartner trägt auf jeden Fall den Aufwand, der dadurch entsteht, das Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von CAMAFOX wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Informationen, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. CAMAFOX haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Vertragspartner – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellter Unterlagen. Wird CAMAFOX wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Vertragspartner CAMAFOX schad- und klaglos; der Vertragspartner hat CAMAFOX sämtliche Nachteile zu ersetzen, die CAMAFOX durch eine in Anspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten der angemessen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, CAMAFOX bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt CAMAFOX hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

Bei einer vertragsgemäßen Erstellung einer AdWords – Kampagne bzw. Social Media Kampagne wird eine bestimmte, vertraglich fest gehaltene, Vertragslaufzeit vereinbart. Diese AdWords – Kampagne bzw. Social Media Kampagne kann vor Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß den AGB oder gemäß der gesonderten Vereinbarung nicht gekündigt werden. Das seitens der Vertragspartner zur Verfügung gestellte Werbebudget wird gleichmäßig auf die Vertragslaufzeit verteilt, sofern keine sonstige abweichende Regelung getroffen wird. Sofern am Ende der Vertragslaufzeit das zur Verfügung stehende Werbebudget noch nicht verbraucht worden ist, bleibt die AdWords – Kampagne bzw. Social Media Kampagne so lange bestehen, bis das gesamte Werbebudget aufgebraucht ist.

5. Rücktrittsbestimmungen

CAMAFOX ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
der Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren von CAMAFOX weder Vorauszahlung leistet, noch vor Leistung von CAMAFOX eine taugliche Sicherheit leistet;
über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendes Vermögen abgewiesen wird;
der Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Informationen bereit gestellt hat;
der Vertragspartner gegen die Netiquette sowie die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenützung verstoßt.
Kommt es zu einem Rücktritt durch CAMAFOX sind in diesem Fall bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Vertragspartner zu bezahlen, auch sofern die Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde. Sofern der Vertragspartner aus Gründen zurück tritt, die nicht von CAMAFOX zu verantworten sind, oder aber CAMAFOX berechtigt vom Vertrag zurück tritt, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des für CAMAFOX entstandenen Aufwandes als vereinbart.

6. Gewährleistung

Der Vertragspartner hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch CAMAFOX, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Vertragspartner das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch CAMAFOX zu. CAMAFOX wird die Mängel in angemessner Frist beheben, wobei der Vertragspartner von CAMAFOX alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. CAMAFOX ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für CAMAFOX mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Falle der Verbesserung obliegt es dem Vertragspartner die Übermittlung der mangelhaften Leistung/Sache auf seine Kosten durchzuführen.

Es obliegt auch dem Vertragspartner, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. CAMAFOX haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Vertragspartner nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Vertragspartner vorgegeben oder genehmigt wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber CAMAFOX gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

Der Vertragspartner ist davon in Kenntnis, dass weder eine bestimmte Reihung noch die Erreichung eines bestimmten Geschäftserfolgs von CAMAFOX geschuldet und daher auch nicht Gegenstand dieser Vereinbarung mit dem Vertragspartner ist. Eine bestimmte Reihung bzw. Platzierung von Anzeigen wird ebenso von CAMAFOX nicht zugesagt.

CAMAFOX wird weiters eine begonnene Anzeigenkampagne beenden bzw. die Anzeigeinhalte sowie Suchbegriffe/Zielgruppen ändern, sollte sich für CAMAFOX der begründete Verdacht ergeben, dass die Anzeigeninhalte oder Suchbegriffe rechts- oder sittenwidrig sind.

7. Haftung

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von CAMAFOX und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden des Vertragspartners ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von CAMAFOX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.

Jegliche Haftung von CAMAFOX für Ansprüche, die auf Grund der von CAMAFOX erbrachten Leistungen (z.B. Onlinewerbung) gegen den Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn CAMAFOX ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet CAMAFOX nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Vertragspartner hat CAMAFOX diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von CAMAFOX. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

8. Datenschutz

Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Vertragspartners, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Ebenso umfasst die ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners, dass CAMAFOX die in Medien, insbesondere auf Webseiten, einschließlich „Social Media Plattformen, veröffentlichten Daten, Firmenbezeichnungen, Logos und Marken zum Zwecke der Gestaltung von Anzeigentexte verwenden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten von CAMAFOX widerrufen werden.

9. Vertragsdauer, Kündigung

Verträge zwischen CAMAFOX und den Vertragspartnern werden – sofern keine abweichende Regelung getroffen wird – auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bzw. einer vereinbarten Vertragslaufzeit durch den Vertragspartner ist der Vertragspartner verpflichtet das bis zum vereinbarten Vertragsende ausständige Entgelt zu bezahlen.

Bei erheblichen Verstößen gegen den Vertrag durch eine Vertragspartei ist die andere Vertragspartei zu sofortigen Kündigung berechtigt.

Sofern es durch den Vertragspartner zu einer Stornierung des mit CAMAFOX abgeschlossenen Vertrags kommt werden nachstehende Stornogebühren verrechnet:

bis 14 Tage vor einem geplanten Kampagnenstart fallen keine Stornogebühren an, ab dem 14. Tag vor dem geplanten Kampagnenstart werden 30% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Auf ein richterliches Mäßigungsrecht wird seitens des Vertragspartners, aus welchen Gründen auch immer, verzichtet.

10. Spezielle Bestimmungen (Online Marketing und Social Media – Kanäle)

CAMAFOX weist den Vertragspartner vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von “Online Marketing und Social Media Kanälen“ (z.B.Google AdWords, Facebook und andere, im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und –auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Information an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von CAMAFOX nicht kalkulierbare Risiko, dass Webeanzeigen und –auftritte grundlos entfernt werden. Im Falle einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. CAMAFOX arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die CAMAFOX keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Vertragspartners zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Vertragspartner mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.

CAMAFOX beabsichtigt, den Auftrag des Vertragspartners nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann CAMAFOX aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

11. Sonstiges

CAMAFOX ist berechtigt dritte Dienstleister zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner zur Erstellung von (Teil-) Leistungen zu beauftragen. Diesbezüglich ist der Vertragspartner von CAMAFOX damit einverstanden, dass sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und personenbezogenen Daten an diesen Dienstleister zur Erfüllung seiner Tätigkeit mitgeteilt werden.

CAMAFOX ist berechtigt, diesbezüglich dem Vertragspartner ein gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen.

12. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von CAMAFOX. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen CAMAFOX und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von CAMAFOX sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist CAMAFOX berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Die Anwendung österreichischen Rechts gilt als vereinbart.