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Das neue Google Analytics 4 – was erwartet Dich?

1. September 2022

Das neue Google Analytics 4 – was erwartet Dich?

Google Analytics 4 – kurz auch GA4 genannt – ist die neueste Version des beliebten Webanalyse-Programms von Google. Die neue Version gibt es zwar bereits seit Oktober 2020, viele – uns eingeschlossen – haben sich aber dennoch bewusst für die Nutzung des Vorgängers namens Universal Analytics entschieden, um abzuwarten, bis der Nachkömmling wirklich ausgereift ist.

Nun ist es aber fix, das alte Google Analytics wird mit 1. Juli 2023 keine neuen Daten aufzeichnen und somit endgültig von der neuen Generation abgelöst.

Wozu gibt es die neue Version von Google Analytics?

Den Vorgänger Universal Analytics gibt es bereits seit 2012. Das ist insbesondere für eine internetbasierte Software eine irrsinnig lange Zeit. Als Vergleich: 2012 besaßen noch keine 50% der Österreicher*innen ein Smartphone, Google+ stand in der kurzen Blüte seines Lebens und alle hatten noch einen USB-Stick dabei. Natürlich gab es in dieser Zeit auch in dieser Version Neuerungen, aber das betraf hauptsächlich zusätzliche Funktionen und Bereinigungen.

Nun wurde aber das ganze Programm von Google unter die Lupe genommen und neu gedacht, um den Veränderungen in der Internetnutzung und der Zukunft der Marketing-Landschaft gerecht zu werden.

Was ist neu bei Google Analytics 4?

Google Analytics 4 bringt daher so einige Neuerungen mit sich. Die größte davon ist, dass Google Analytics 4 die Daten der Website-Nutzer*innen nun basierend auf Ereignissen und nicht mehr auf Sitzungen sammelt. Damit ist gemeint, dass wir nicht mehr einfach nur wissen wollen, wie oft die Website aufgerufen ist, sondern was die Nutzer*innen dort gemacht haben. Denn das Ziel ist ja, dass die Nutzer*innen auch etwas auf der Website tun – zB. eine Anfrage stellen, einen Kauf tätigen, ein Video ansehen, ein Dokument herunterladen usw. – und sie sich nicht nur anschauen und dann wieder verschwinden.

Daneben wird auch der Fokus viel mehr auf die Nutzer*innen und deren Weg bis zum Kaufabschluss (oder ähnliches) gelegt, die sogenannte Customer Journey. GA4 erleichtert das Verfolgen und Nachvollziehen dieser Customer Journey und der Stationen der Nutzer*innen auf diesem Weg.

Außerdem lässt sich das neue Google Analytics wesentlich stärker für deine eigenen Bedürfnisse individualisieren. Das hat den Vorteil, dass es eine schier unendliche Anzahl an Möglichkeiten gibt – vor allem was sogenannte Custom Events und Custom Reports betrifft. Mit diesen Custom Events lassen sich die erfassten Daten besser auf deine konkrete Website abstimmen, die Custom Reports ermöglichen dir außerdem eine gezielte Auswertung dieser Daten, um deine konkreten Fragestellungen beantworten zu können.

Wie funktioniert die Umstellung auf GA4?

Und hier kommt auch schon die schlechte Nachricht (das ist aber auch die einzige): Das derzeitige Google Analytics lässt sich nicht einfach mit 1-2 Klicks upgraden.

Das hat damit zu tun, dass die Daten im neuen GA4 auf völlig andere Weise als in der alten Version gesammelt werden und sich diese deshalb nicht übertragen lassen. Um einen sauberen Schnitt zu haben, empfehlen wir dir deshalb eine Umstellung bis Ende 2022.

Hinzu kommt der hohe Grad an Individualisierungsmöglichkeiten, durch den auch die Einrichtung etwas mehr Aufwand erfordert. Deshalb müssen neben der Implementierung des neuen Google Analytics in deiner Website auch die jeweiligen Einstellungen angepasst werden und Custom Events & Reports erstellt werden.

Dieser Aufwand macht sich aber absolut bezahlt, da du dadurch im Anschluss das volle Potenzial der neuen Version nutzen und noch mehr und tiefere Einblicke aus dem Nutzer*innenverhalten auf deiner Website herausholen kannst.

Ist Google Analytics 4 datenschutzkonform?

Soweit alles schön und gut, aber ist Google Analytics 4 überhaupt datenschutzkonform? Anfang 2022 hat schließlich die österreichische Datenschutzbehörde in einem (nicht rechtskräftigen) Bescheid damit aufhorchen lassen, „dass Website-Betreiber das Tool Google Analytics (jedenfalls auf Grundlage des im Bescheid festgestellten Sachverhalts) nicht in Einklang mit der DSGVO einsetzen können“ (Zitat laut Website der Datenschutzbehörde).

Der Sachverhalt laut Bescheid waren eine fehlende IP-Anonymisierung via Google Analytics und der Server-Standort des Programms in den USA, in denen laut Datenschutzbehörde kein angemessener Datenschutz vorhanden ist. Näheres zu IP-Anonymisierung und Server-Standort haben wir in unserem Beitrag über Datenschutz erklärt.

Bei der alten Version des Programms ist eine IP-Anonymisierung möglich, diese muss aber eigenständig eingerichtet werden. Dennoch liegt der Server-Standort, der laut Datenschutzbehörde ebenfalls ein Problem darstellt, in den USA. Bei der neuen Version von Google Analytics sind beide Probleme behoben, denn zum einen ist die IP-Anonymisierung nun standardmäßig bereits eingestellt und zum anderen liegt der Server-Standort nun in der EU.
Außerdem arbeitet die EU mit den USA derzeit an einem Datenschutzabkommen – das Trans-Atlantic Data Privacy Framework – für verbesserten Schutz von EU-Daten in den USA, das Anfang 2023 abgeschlossen werden soll.

Zwar können wir keine Rechtsauskünfte geben, der Bescheid betrifft bis dato aber nur diesen einen konkreten Fall mit der vorgelegten Begründung, auf die von Google nun auch reagiert wird.

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